Energie-Beratung

Bundes-Energie-Gesetz 2021: Staatliche Zuschüsse für nachhaltige Heizungsanlagen

Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" wird die großzügige Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fortgeführt. 

Wer sich dazu entscheidet die alte Heizungsanlage durch ein effizienteres und klimafreundlicheres Heizungssystem auszutauschen, kann sich über hohe Prämien von bis zu 45 % freuen. Wenn die Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) geschieht, gibt es einen weiteren Bonus von 5 %. Damit liegt die Gesamtförderung bei bis zu 50 %. Der Austausch der alten Heizung war damit noch niemals so günstig.  

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Die Gelegenheit war noch niemals so günstig: Modernisieren Sie jetzt Ihre Heizung und freuen Sie sich über Investitionskosten von bis zu 50 Prozent. Mit dem Austausch verringern Sie nicht nur Ihre Energiekosten, Sie tun auch etwas Gutes für unsere Umwelt und das globale Klima.

 

 

Förderübersicht BEG - Stand: 01.01.2023

         Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
         
Stand: 01.01.2023

Zuschüsse für nachhaltige Heizungsanlagen

Wenn Sie Ihre alte Heizung durch ein erneuerbares Energiesytem, wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen oder anderen innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien austauschen, erhalten Sie 35 Prozent der Investitionskosten als Förderzuschuss. Bei Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen sind 30 Prozent Zuschuss drin.

Wenn Sie sich für Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) entscheiden, erhalten Sie 20 Prozent Förderung. 

Austauschförderung für Ölheizungen

Wenn Sie über eine alte Ölheizung verfügen und diese durch eine Gas-Hybridanlage, Wärmepumpe, Biomasseanlage, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien auswechseln, sind zusätzliche 10 Prozent drin. Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung also durch ein komplett erneuerbares Energiesystem, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, erhalten Sie 45 Prozent der Investitionskosten. Wenn Sie Ihren alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung austauschen, werden insgesamt 40 Prozent gefördert.

Sanierung auf Grundlage eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für den Heizungsaustausch nutzen, erhalten Sie zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Steuerliche Abschreibung

Neben der staatlichen Förderung sparen Sie bei einer Heizungserneuerung Geld, da die Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind. Seit Januar 2020 können Sie folgende Maßnahmen geltend machen:

Die ersten drei Jahre nach dem Einbau können Sie 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme absetzen, maximal also 40.000 Euro. In den ersten beiden Jahren sind es jeweils sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr sechs Prozent, maximal also 12.000 Euro, die sie steuerlich geltend machen können.

Wenn Sie einen Energieberater zu Rate ziehen, können Sie künftig auch die Kosten des Experten absetzen. Insgesamt werden bis zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen.

Weitere Förderungen für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher

Investitionszuschüsse erhalten Sie weiterhin auch für den Einbau von Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und Stromspeicher. Die Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der Systeme.

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