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Trinkwasserverordnung: Auch Vermieter sind für sauberes Wasser verantwortlich


Die Aufgabe der Trinkwasserverordnung ist es, Verbraucher vor Verunreinigungen und Gesundheitsschäden durch verunreinigtes Wasser zu schützen. Denn verschmutztes Wasser kann Bakterien wie beispielsweise Legionellen beherbergen, die zu einer schweren Form der Lungenentzündung führen können.

Adresse und Kontakt

Issler GmbH
Waldemar-Hellmich-Straße 2
79639 Grenzach-Wyhlen

T (0 76 24) 50 50-0
info@issler.de

Seit Dezember 2013 sind Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieter über im Haus befindliche Bleileitungen zu informieren. Da der geltende Bleiwert für Trinkwasser aber nur sehr gering ist, wird meist ein Ersatz der Bleileitung notwendig.

Die Verantwortung über das Trinkwasser kommt generell jedem zu, der auf gewerbliche Art Wasser an Andere abgibt. Darunter fällt also auch das Vermieten. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen dieser Pflicht nachkommen und die meist verbaute zentrale Warmwasseranlage instand und vor allem sauber halten. Wohnungseigentümer sind selbstverständlich nicht ausgenommen und müssen ebenfalls der Trinkwasserverordnung gerecht werden.


Die Pflichten der Trinkwasserverordnung

Hausbesitzer und Verwalter haben generell die folgenden Verpflichtungen:
  • Anzeigepflicht:
    Das Gesundheitsamt muss über den Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen informiert sein und bauliche oder betriebliche Veränderungen müssen gemeldet werden.
  • Prüfpflicht:
    Jährlich sollten an repräsentativen Stellen der Anlage Wasserproben entnommen und an zugelassene Labore gesendet werden.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Jegliche Verwendung von Aufbereitungsstoffen inklusive Konzentration sollte dokumentiert werden. Die Mieter haben das Recht, diese Information jederzeit einsehen zu können.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Die Mieter werden schriftlich oder durch einen Aushang über die Beurteilungsergebnisse zur Qualität des Trinkwassers aufgeklärt.
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Legionellen bedrohen die Gesundheit

Die Trinkwasserverordnung wurde aufgrund von kleinen Mengen Legionellen im Grund- und Trinkwasser eingeführt. Diese können sich unter Umständen aber trotzdem vermehren. Warmwasserbereitungsanlagen, die auf eine zu geringe Temperatur eingestellt sind (30-45°C) oder Wasser, das z.B. im Sommer vermehrt stillsteht begünstigen die Verbreitung der Krankheitserreger. Gelangen die Bakterien einmal in die Lunge, kann der Krankheitsverlauf sogar lebensbedrohlich werden!
Aber nicht gleich jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt direkt zu einer Erkrankung. Ein funktionierendes Immunsystem kommt in der Regel gut mit legionellenhaltigem Wasser zurecht. Die Gefahr einer Infektion besteht erst beim Einatmen des bakterienverseuchten Wassers als Aerosol wie z.B. beim Duschen, bei Klimaanalgen, in Whrilpools oder auch durch Rasensprenger.

Hohe Strafen bei Nichtbeachtung

Die Pflichten der Trinkwasserverordnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen: wird den Mietern tatsächlich gesundheitsgefährdendes Trinkwasser bereitgestellt, stehen bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe oder eine hohe Geldbuße an. Auch das Nichtbeachten der obigen Pflichten, das heißt die regelmäßige Pflege und Instandhaltung der Anlage, wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und führt ebenfalls zu einer Geldbuße.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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