Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für den Heizungstausch!
Für die Förderung einer klimafreundlichen Heizung gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Zuschüsse können weiterhin in Anspruch genommen werden. Maßgeblich sind dabei die eingesetzte Heiztechnik, die Höhe der förderfähigen Kosten sowie ein korrekt gestellter Antrag vor Beginn der Maßnahme.

Fördervorteile zum richtigen Zeitpunkt nutzen
💶 Förderfähige Kosten im Blick behalten
Für die erste Wohneinheit werden zunächst Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt. Zum 1. Februar 2027 wird dieser Betrag erstmals abgesenkt. Danach reduziert sich die Summe halbjährlich um jeweils 750 €.
📉 Veränderungen beim Klimabonus beachten
Aktuell liegt der Klimageschwindigkeitsbonus bei 16 %. Die erste Absenkung erfolgt zum 1. Februar 2027, anschließend verringert er sich halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Voraussetzungen frühzeitig klären
Die mögliche Heizungsförderung richtet sich nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Zeitpunkt der Antragstellung. Deshalb empfiehlt es sich, die Voraussetzungen früh zu prüfen. Wir beraten dazu, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Förderoptionen infrage kommen.
Für welche Heiztechnik gibt es Fördermöglichkeiten?
Berücksichtigt werden vor allem effiziente Heizungsanlagen und Systeme zur Unterstützung der Heizung. Je nach Gebäude und technischer Ausführung kommen insbesondere die folgenden Lösungen infrage:
Erneuerbare Wärmeerzeuger
Weitere Lösungen
- Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
Weitere förderfähige Kosten:
Fachplanung
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können ebenfalls zu den förderfähigen Kosten gehören.
Umfeldmaßnahmen
Arbeiten zur Vorbereitung oder Wiederherstellung können mit berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der Heizungsmodernisierung sind.
Optimierung
Eine neue Heizung sollte mit dem gesamten Heizsystem abgestimmt sein. Dazu zählen zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Wärmeverteilung im Gebäude.
Schritt für Schritt zur beantragten Förderung
-
Heizkonzept erarbeiten
Zunächst beraten unsere Energie-Experten Sie bei der Frage, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Wärmebedarf, Budget und Ihren Zielen passt. Anschließend erstellen wir auf dieser Grundlage ein Angebot.
-
Vertrag unter aufschiebender Bedingung schließen
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Deshalb darf der Vertrag für Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage erst nach der Förderzusage gültig werden. Die dafür vorgesehene aufschiebende Bedingung stellt sicher, dass der Vertrag erst rechtskräftig wird, sobald die Förderung bestätigt wurde.
-
Antrag einreichen und Bestätigung abwarten
Die Förderung muss beantragt sein, bevor die Heizungsmodernisierung beauftragt wird. Erst nach Bestätigung des Antrags kann der entsprechende Auftrag erteilt werden.
-
Heizungsanlage installieren lassen
Sobald die Zusage vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Unsere Heizungsprofis übernehmen die Installation der für Sie geplanten Anlage.
-
Bestätigung nach Durchführung hochladen und Förderung erhalten
Nach Fertigstellung ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochzuladen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.
Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier: