Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für den Heizungstausch!

Für die Förderung einer klimafreundlichen Heizung gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Zuschüsse können weiterhin in Anspruch genommen werden. Maßgeblich sind dabei die eingesetzte Heiztechnik, die Höhe der förderfähigen Kosten sowie ein korrekt gestellter Antrag vor Beginn der Maßnahme.

Fördervorteile zum richtigen Zeitpunkt nutzen

💶 Förderfähige Kosten im Blick behalten


Für die erste Wohneinheit werden zunächst Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt. Zum 1. Februar 2027 wird dieser Betrag erstmals abgesenkt. Danach reduziert sich die Summe halbjährlich um jeweils 750 €.

📉 Veränderungen beim Klimabonus beachten


Aktuell liegt der Klimageschwindigkeitsbonus bei 16 %. Die erste Absenkung erfolgt zum 1. Februar 2027, anschließend verringert er sich halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Un­ser Tipp:

Voraussetzungen frühzeitig klären

Die mögliche Heizungsförderung richtet sich nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Zeitpunkt der Antragstellung. Deshalb empfiehlt es sich, die Voraussetzungen früh zu prüfen. Wir beraten dazu, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Förderoptionen infrage kommen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Für welche Heiztechnik gibt es Fördermöglichkeiten?

Berücksichtigt werden vor allem effiziente Heizungsanlagen und Systeme zur Unterstützung der Heizung. Je nach Gebäude und technischer Ausführung kommen insbesondere die folgenden Lösungen infrage:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Weitere förderfähige Kosten:

Fachplanung

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können ebenfalls zu den förderfähigen Kosten gehören.

Um­feld­maß­nah­men

Arbeiten zur Vorbereitung oder Wiederherstellung können mit berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der Heizungsmodernisierung sind.

Op­ti­mie­rung

Eine neue Heizung sollte mit dem gesamten Heizsystem abgestimmt sein. Dazu zählen zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Wärmeverteilung im Gebäude.

Schritt für Schritt zur beantragten Förderung

  1. Heizkonzept erarbeiten

    Zunächst beraten unsere Energie-Experten Sie bei der Frage, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Wärmebedarf, Budget und Ihren Zielen passt. Anschließend erstellen wir auf dieser Grundlage ein Angebot.

  2. Vertrag unter aufschiebender Bedingung schließen

    Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Deshalb darf der Vertrag für Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage erst nach der Förderzusage gültig werden. Die dafür vorgesehene aufschiebende Bedingung stellt sicher, dass der Vertrag erst rechtskräftig wird, sobald die Förderung bestätigt wurde.

  3. Antrag einreichen und Bestätigung abwarten

    Die Förderung muss beantragt sein, bevor die Heizungsmodernisierung beauftragt wird. Erst nach Bestätigung des Antrags kann der entsprechende Auftrag erteilt werden.

  4. Heizungsanlage installieren lassen

    Sobald die Zusage vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Unsere Heizungsprofis übernehmen die Installation der für Sie geplanten Anlage.

  5. Bestätigung nach Durchführung hochladen und Förderung erhalten

    Nach Fertigstellung ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochzuladen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.

Wissenswertes zur Heizungsförderung: häufige Fragen

  • Welche Heizsysteme kommen für eine Förderung infrage?

    Klimafreundliche Heizsysteme können gefördert werden, wenn sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Heiztechnik für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung möglich ist, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

  • Weshalb spielt der Zeitpunkt der Modernisierung eine Rolle?

    Die derzeit geltenden Förderbedingungen werden ab 2027 schrittweise reduziert.

    Aktuell können für eine Wohneinheit beispielsweise bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dieser Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 €. Der aktuelle Klimabonus von 16 % wird ebenfalls zum 1. Februar 2027 erstmals reduziert und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte gesenkt.

    Ein früher Zeitpunkt kann daher ermöglichen, noch von den aktuell geltenden Förderbedingungen zu profitieren.

  • Rechenbeispiel: Welcher Zuschuss ist für eine neue Heizung möglich?

    Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach der persönlichen Situation und den jeweils anwendbaren Förderbausteinen.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung: 30 %
    • Einkommensbonus: 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Was ändert sich bei den Einkommensgrenzen, wenn ein Kind im Haushalt lebt?

    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

    Dadurch beträgt der Einkommensbonus 40 % bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Welche förderfähigen Kosten gelten bei mehreren Wohneinheiten?

    Seit dem 21. Juli 2026 können für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 € als Höchstbetrag.

  • Können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Heizungsförderung beantragen?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können einen Antrag auf Heizungsförderung stellen. Die Höhe der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Wobei unterstützt eine Förderberatung?

    Welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können, hängt unter anderem von Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft dabei, geeignete Förderoptionen zu bestimmen und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

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