Mehr als nur Grundförderung?! So sichern Sie sich eine optimale Förderung für klimafreundliche Heizsysteme
Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.
Das gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen.
Adresse und Kontakt
Issler GmbH
Waldemar-Hellmich-Straße 2
79639 Grenzach-Wyhlen
Doch als Eigentümer, der eine Immobilien selbst nutzt, können Sie bei frühzeitigem Wechsel des Heizsystems eine insgesamt höhere Förderung erhalten.
Zuschüsse für nachhaltige Heizungsanlagen
Wenn Sie Ihre alte Heizung durch ein erneuerbares Energiesytem, wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen oder anderen innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien austauschen, erhalten Sie 35 Prozent der Investitionskosten als Förderzuschuss. Bei Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen sind 30 Prozent Zuschuss drin.
Wenn Sie sich für Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) entscheiden, erhalten Sie 20 Prozent Förderung.
Austauschförderung für Ölheizungen
Wenn Sie über eine alte Ölheizung verfügen und diese durch eine Gas-Hybridanlage, Wärmepumpe, Biomasseanlage, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien auswechseln, sind zusätzliche 10 Prozent drin. Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung also durch ein komplett erneuerbares Energiesystem, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, erhalten Sie 45 Prozent der Investitionskosten. Wenn Sie Ihren alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung austauschen, werden insgesamt 40 Prozent gefördert.
Sanierung auf Grundlage eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für den Heizungsaustausch nutzen, erhalten Sie zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Steuerliche Abschreibung
Neben der staatlichen Förderung sparen Sie bei einer Heizungserneuerung Geld, da die Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind. Seit Januar 2020 können Sie folgende Maßnahmen geltend machen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Erneuerung von Fenstern,
- Dämmung der Immobilie,
- Installation einer Lüftungsanlage.
Die ersten drei Jahre nach dem Einbau können Sie 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme absetzen, maximal also 40.000 Euro. In den ersten beiden Jahren sind es jeweils sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr sechs Prozent, maximal also 12.000 Euro, die sie steuerlich geltend machen können.
Wenn Sie einen Energieberater zu Rate ziehen, können Sie künftig auch die Kosten des Experten absetzen. Insgesamt werden bis zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen.
Weitere Förderungen für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Investitionszuschüsse erhalten Sie weiterhin auch für den Einbau von Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und Stromspeicher. Die Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der Systeme.
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